Es gibt gute Nachrichten, dass das 4m Band (70 MHz) auch den Funkamateuren (mit einer Ausnahmebewiligung) zur Verfügung stehen wird.
UPDATES, siehe weiter unten!
Vom ÖVSV Dachverband habe ich folgende Mail erhalten, welche ich euch nicht vorenthalten möchte:
In Abstimmung mit der Fernmeldebehörde können ab sofort Ausnahmebewilligungen für den Betrieb im 70 MHz-Band beantragt werden.
Diese Bewilligungen dienen auch als Testlauf für eine mögliche zukünftige Zuteilung des Frequenzbereichs zum Amateurfunkdienst in einer kommenden Novelle der Frequenznutzungsverordnung.Das entsprechende Antragsformular sowie eine Ausfüllhilfe findet ihr hier:
https://www.bmwkms.gv.at/themen/telekommunikation-post/funk-mobilfunk/formulare-der-telekommunikation.htmlHinweise zum Antrag:
- Antragstellende Firma: leer lassen
- Beantragter Zeitraum: Dauer 1 Jahr
- Begründung (Vorschlag von OE3FVU und OE3DZW):
„Erprobung schmalbandiger digitaler Betriebsarten (insbesondere FT8, FT4, Q65, MSK144 und FSK441), sowie A1A, F3E und J3E hinsichtlich der Ausbreitungsbedingungen in den Alpen und im Alpenvorland, insbesondere über die Ionosphäre (auch Meteorscatter) im Frequenzbereich 70,0–70,5 MHz mit 25 W Sendeleistung.“Ob und in welchem Umfang eine Bewilligung erteilt wird, liegt im Ermessen der Fernmeldebehörde.
Ich habe einen Antrag gestellt – ich bin gespannt wie lange es dauern wird und ob er bewilligt wird.
Noch mehr gespannt bin ich auf die (eventuelle) anschließende Nutzung vom 4m Band, wie die praktischen Reichweiten sind und vorallem der DX Verkehr.
Update September 2025
Ich kann die Antragstellung in dieser Form nicht mehr empfehlen, da die Fernmeldebehörde die Gebührenverordnung für den Betriebsfunk angewannt hat! Konkret habe ich eine Gebührenvorschreibung von 10.221,00€ erhalten. Es ist möglich den Antrag auch zurückziehen, aber es müsste dennoch die „Hälfte der für die Zuteilung der Frequenzen zu entrichtende Gebühr“ bezahlt werden.
Nach einem Meeting zwischen ÖVSV und BMWKMS sollte jeder, der in der gleichen Situation ist einen Änderungsantrag an die Behörde mit der jeweiligen Geschäftszahl einreichen:
Ich suche um eine maximal belegte Bandbreite von 8kHz variabel im Bereich von 70,0 bis 70,5 MHz für einzelne Punkt-zu-Punkt-Verbindungen im sublokalem Einsatzgebiet an meinem genehmigten Standort mit dem Rufzeichen OEXXXX an.
Update Oktober 2025
Ich habe einen Antrag auf Änderung vom Originalantrag eingereicht, aber wieder eine etwas „eigenartige“ Anwort von der Behörde erhalten.
Derzeit würde ich allen FunkamateurInnen empfehlen, derzeit keine Ausnahmebewiligung für 4m Band (70 MHz) zu stellen! Alle Vorgänge sind sehr kompliziert, intransparent und ggf. mit hohen Kosten verbunden (aktuell wesentlich höher, als unsere bekannten jährlichen Kosten).
Ich halte euch am laufenden!

und kam schon eine Gutmeldung der Behörde, was hat der Antrag gekostet
73 Alex
Unser Präsident schreibt, es wurden 10000 Euro Biwilligungsgebühr vorgeschrieben, wie war das bei Dir????
Hallo Alex,
ich habe nun den Betrag aktualisiert – siehe oben!
Hallo Alex,
ich habe (noch) keine Info (Vorschreibung, o.Ä.) von der Behörde bekommen.
Allerdings dürfte laut den Infos vom ÖVSV bei der Fernmeldebehörde ein „Fehler“ passiert sein. Die Behörde hat offensichtlich das TKG für Betriebsfunk angewendet und manchen 10.000€ Bewiligungsgebühr vorgeschrieben. Aber der DV ist an der Sache dran und ich denke, dass wir in Kürze mehr wissen werden.